Gemeinsamer Binnenmarkt

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum ist Teil des EU-Binnenmarktes, den die Europäische Union seit 1992 schrittweise errichtet. Der Europäische Rat hat im März 2000 beschlossen, die EU mit der „Lissabon-Agenda“ bis 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“.

Rechtlicher Rahmen für Euro-Lastschriften fehlt noch

Der Verwendung der Euro-Lastschrift stehen zurzeit noch laufende rechtliche Umsetzungs-Maßnahmen der EU entgegen. Das neue Verfahren steht zwar bei der Vereinigten Volksbank AG seit 2008 technisch zur Verfügung. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden jedoch derzeit auf europäischer und nationaler Ebene noch geschaffen. Der vollständige Einsatz wird erst Ende 2009 nach der Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht möglich sein.

Nationale Verfahren existieren zunächst weiter

Die neuen Zahlungs-Instrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb seit Anfang 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.

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