Als Arbeitnehmer können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die Versorgungslücke verringern, indem Sie die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung nutzen. Dabei wird ein Teil Ihres Gehalts durch den Arbeitgeber in Versorgungslösungen gezahlt.
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersver-sorgung durch Entgeltumwandlung. Das heißt, jeder Arbeitnehmer kann Teile seines künftigen Gehalts oder Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) umwandeln und sich somit eine Zusatzrente aufbauen. Die umgewandelten Beiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Dieser Anspruch besteht - für alle in der gesetzlichen Renten-versicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer - bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge sind vielfältig. Drei verschiedene Wege der staatlichen Förderung und fünf verschiedene Produktarten, dazu Unterschiede bei Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und bei der Auszahlung im Alter stehen Arbeitnehmer zur Ver-fügung. Gerne finden wir gemeinsam mit Ihnen die Vorsorge-Lösung, die zu Ihnen passt!
Unsere Produktlösungen in den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge:
(Weiterleitung zur Internetseite der R+V)
Wir bieten Arbeitsnehmern und Arbeitgebern in allen Durchführungswegen attraktive Lösungen - kommen Sie auf uns zu! Sie können auch sehr gerne interessierte Unternehmer zu dem Gespräch mitbringen!