Informationen zur S€PA-Überweisung, S€PA-Lastschrift und auch zur Kartenzahlung im Binnenmarkt.
Die S€PA-Überweisung als neues S€PA-Produkt baut auf der 2003 eingeführten EU-Standard-Überweisung auf. Bankverbindungen sowohl des Überweisenden als auch des Begünstigten werden anhand von IBAN und BIC identifiziert. Das S€PA-Überweisungs-Verfahren ist Ende Januar 2008 gestartet. Als Kunde Ihrer Vereinigten Volksbank AG können Sie die S€PA-Überweisung auch im Inland nutzen. Die Gutschrift erfolgt spätestens nach drei Bankarbeitstagen.
Mit der S€PA-Lastschrift können künftig Gelder von Konten innerhalb des EU-Binnenmarktes eingezogen werden. Das Verfahren ähnelt dem der deutschen Einzugsermächtigung. Grundlage ist ein so genanntes Mandat. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten ebenfalls IBAN und BIC. Jeder Lastschrift-Einreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer. Wann die S€PA-Lastschrift flächendeckend eingesetzt werden kann, ist noch offen. Zunächst muss die entsprechende EU-Richtlinie in jeweils nationales Recht umgesetzt werden. Geplant ist, dass dies bis November 2009 abgeschlossen sein wird. Ihre Vereinigte Volksbank AG informiert Sie, wenn es einen verbindlichen Starttermin für die S€PA-Lastschrift gibt.
Ihre Bankkarten können Sie mit S€PA im EU-Binnenmarkt an noch mehr Akzeptanz-Stellen einsetzen als bisher. Das so genannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard, die genossenschaftlichen Kreditkarten und das deutsche Geldautomaten- und das "electronic cash"-System erfüllen bereits diese Anforderungen.