Am 01. Januar 2009 ist die Abgeltungssteuer in Kraft getreten

Die Abgeltungssteuer führt zu einer pauschalen, gleichmäßigen Besteuerung aller Kapitalerträge. Der Steuersatz auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus privaten Wertpapierverkäufen liegt bei 25%.

Nutzen Sie die Gelegenheit!

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Anlagen unter steuerlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Jeder Anleger sollte prüfen, ob seine Geldanlagen gewinnen oder verlieren und welche Finanzstrategie die Richtige ist.

Aktuelle Formulare und Anträge

Aktuelle Formulare und Anträge, die im Rahmen der ab 2009 gültigen Abgeltungssteuer notwendig sind könne Sie in unserer website kostenlos downloaden und ausdrucken

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