Unterstützung von Staat und Arbeitgeber

Vermögenswirksame Leistungen sind Sparbeträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie anlegt. Er kann sie Ihnen in voller Höhe oder teilweise zahlen. Maximum sind 40 Euro monatlich. Ein vL-Sparvertrag läuft über sieben Jahre. Auch der Staat unterstützt vL-Sparen, indem er durch die Arbeitnehmer-Sparzulage finanzielle Anreize bietet. Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen allerdings nicht über

 

17.900 Euro bei Alleinstehenden

35.800 Euro bei Verheirateten

 

liegen. Der Staat fördert Fonds- und Bausparen. Die Fördergrenze liegt beim Fonds-Sparen bei jährlich 400 Euro, beim Bausparen bei 470 Euro.

Förderung beim Fonds-Sparen

Beim Fonds-Sparen belohnt der Staat die jährlichen Einzahlungen mit einer Prämie von 18 Prozent. Beim Höchstbetrag von 400 Euro bedeutet das ein Geldgeschenk von 72 Euro (18 Prozent von 400 Euro).

Förderung beim Bausparen

Beim Bausparen gewährt der Staat neben einer Zulage von 9 Prozent noch die Wohnungsbau-Prämie von 8,8 Prozent. Auch hier gelten Fördergrenzen: Die maximale Fördersumme beträgt 512 Euro (1.024 Euro bei Verheirateten), und Ihr zu versteuerndes Einkommen darf 25.600 Euro (51.200 Euro bei Verheirateten) nicht überschreiten. Dann erhalten Sie Prämien von 43 Euro (9 Prozent von 470 Euro) und 45 Euro (8,8 Prozent von 512 Euro). Das ergibt ein Geldgeschenk von 88 Euro.

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