- Anteile zeichnen
- Mitbestimmungsrecht nutzen
- Von attraktiver Dividende und exklusiven Mehrwerten profitieren
Mitglied werden
Vom genossenschaftlichen Geschäftsmodell profitieren
Als Genossenschaftsbank setzen wir auf Regionalität: Wir sind dort zu Hause, wo auch Sie zu Hause sind. Die Förderung unserer Mitglieder und die Stärkung unserer Region sind Grundprinzipien unseres genossenschaftlichen Geschäftsmodells – genauso wie unser Engagement für soziale Projekte vor Ort.
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Die Förderung unserer Mitglieder
Bei uns als Genossenschaftsbank dreht sich alles um eine ganz besondere Verantwortung: unsere Mitgliederverpflichtung. Sie macht uns so einzigartig. Sehen Sie im obigen Video, warum das so ist.
Mitglieder entscheiden mit
Als Mitglied und Teilhaber gestalten Sie die Geschäftspolitik Ihrer Vereinigte Volksbanken eG entscheidend mit, denn Sie haben ein Stimmrecht bei der Vertreterwahl. Die Vertreterversammlung legt zum Beispiel den Jahresabschluss fest, entscheidet darüber, wie der Reingewinn verwendet wird und bestimmt die Besetzung der Kontrollgremien.
Wir geben Ihnen eine Stimme
In der Vertreterversammlung gilt das demokratische Prinzip: ein Vertreter, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen. So sorgen wir dafür, dass die Interessen aller Mitglieder gewahrt bleiben. Denn eine Stimmenmehrheit kann man sich bei uns nicht kaufen. So hat jeder Einfluss, aber niemand mehr als der andere.
Gemeinsam mehr erreichen
"Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele." Das ist das grundlegende Prinzip jeder Genossenschaft. Zusammenarbeit und solidarisches Handeln sind die Basis für gemeinsamen Erfolg. Werden Sie Mitglied bei Ihrer Vereinigte Volksbanken eG und bringen Sie sich aktiv ein.
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Genossenschaftliche Förderung
Volksbanken und Raiffeisenbanken werden von ihren Mitgliedern getragen und sind diesen durch den genossenschaftlichen Förderauftrag in ganz besonderer Weise verbunden – dazu verpflichtet sogar Paragraph 1 des Genossenschaftsgesetzes. Als Mitglied sind Sie nicht nur Kunde, sondern auch Teilhaber Ihrer Vereinigte Volksbanken eG. Das gilt auch für Firmen, Vereine und Körperschaften.
Ihr Recht auf Transparenz und Information
Als Teilhaber haben Sie das Recht auf maximale Transparenz und Information. Auf der jährlichen Vertreterversammlung informiert der Vorstand über alles Wichtige zur Geschäftspolitik Ihrer Vereinigte Volksbank eG. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an Ihre Bank wenden oder sich im Geschäftsbericht über die Geschäftszahlen und Planungen informieren.
Antrag auf Mitgliedschaft
Um Mitglied bei Ihrer Vereinigte Volksbank eG zu werden, stellen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft. Der Vorstand entscheidet über jeden Beitrittsantrag. Mit dem Beitritt verpflichten Sie sich als neues Mitglied, einen oder mehrere Geschäftsanteile zu erwerben. Die maximale Anzahl kann in der Satzung geregelt werden. Mit der schriftlichen Beitrittserklärung und der Zulassung des Beitritts durch die Vereinigte Volksbank eG werden Sie zum Mitglied und damit auch Teilhaber der Bank.
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Ihre Mitgliedschaft zahlt sich aus
Als Mitglied Ihrer Vereinigte Volksbanken eG sind Sie vom ersten Moment an im Vorteil: Sie erfahren mehr über unsere Geschäftsausrichtung. Sie können die Politik der Bank demokratisch mitbestimmen und werden am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt. Denn auf die Geschäftsanteile wird in der Regel einmal jährlich eine Dividende gezahlt.
Vorteile nur für Mitglieder
Die Förderung unserer Mitglieder besitzt oberste Priorität. Wir tun alles dafür, dass Sie Ihre Ziele erreichen und sich Ihre Wünsche erfüllen können. Als Mitglied profitieren Sie außerdem von exklusiven Mehrwerten, Sonderkonditionen und attraktiven Vorteilen für viele Lebensbereiche.
Häufige Fragen zum Thema "Mitglied werden"
Wer Mitglied werden kann, ist in der Satzung geregelt. In der Regel können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften Mitglied werden.
Die Höhe der Dividende hängt vom Beschluss der Vertreterversammlung und davon ab, ob ein Jahresüberschuss erzielt wurde.
In der Regel findet einmal im Jahr eine Vertreterversammlung statt. Einen Zwang zur Stimmabgabe gibt es natürlich nicht.