Entgeltaufstellung anfordern

Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz

Ihre Entgeltaufstellung gem. §§ 10 bis 13 Zahlungskontengesetz (ZKG) kann von Ihnen bei Bedarf bei uns angefordert werden. Es handelt sich um eine Information über sämtliche anfallende Entgelte für Dienste, die mit Ihrem Zahlungskonto verbunden sind, sowie ggf. über den Sollzinssatz bei Überziehungen und den Zinssatz für Einlagen.

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Hinweis

Sie erhalten die gewünschte Entgeltstellung in gewohnter Weise entweder in das E-Postfach im Online-Banking eingestellt oder per Post zugeschickt.

Die vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für diese Korrespondenz mit Ihnen und zu dem Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten jeweils im Rahmen dieser Kommunikation überlassen haben - zum Beispiel zur Bearbeitung Ihrer Anfragen einschließlich etwaiger Anschlussfragen oder um auf Ihren Wunsch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Grundlage dieser Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO, soweit Sie diese personenbezogenen Daten zwecks Anbahnung eines Vertragsverhältnisses mit uns eingeben oder ein Vertragsverhältnis mit der Vereinigte Volksbanken eG bereits besteht. Nur in diesem Fall ist die Eingabe von personenbezogenen Daten erforderlich im Sinne von Art. 13 Abs. 2 e) DSGVO. Andernfalls erfolgt diese Speicherung und Verwendung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse die sorgfältige Bearbeitung Ihres Anliegens ist. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck, zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unseren Datenschutzhinweis.

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