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Vertragsbedingungen für den Girokontobaustein „MehrSicherheit“
 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Vertragsbedingungen gelten für den Abschluss eines Vertragsbausteins „MehrSicherheit“ zu einem bestehenden Girokontovertrag zwischen einem Privatkunden (nachfolgend: „Kunde“) und der Vereinigte Volksbanken eG (nachfolgend: „Volksbank“).

2. Leistungsinhalt

2.1. Die Volksbank verzichtet in den unter Nr. 3.) definierten Leistungsfällen im Falle der missbräuchlichen Verwendung von Zahlungsinstrumenten zu dem bei der Volksbank geführten Girokonto auf Schadensersatzansprüche nach § 675v BGB nach Maßgabe der Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen. Der Kunde nimmt einen solchen Verzicht schon jetzt an.

2.2. Der Anspruchsverzicht der Volksbank ist auf einen Gesamtschadensbetrag in Höhe von 5.000,00 Euro pro Kalenderjahr beschränkt. Kommt es in einem Kalenderjahr durch einen oder mehrere Schadensfälle zu einem Gesamtschaden von mehr als 5.000,00 Euro, so ist der diesen Betrag übersteigende Schaden vom Anspruchsverzicht der Volksbank gemäß Nr. 2.1. nicht erfasst. 

3. Leistungsfälle

Der Anspruchsverzicht der Volksbank nach Nr. 2. gilt für folgende Schadensereignisse (Leistungsfälle):

a. Missbrauch durch Ausspionieren von vertraulichen Zugangs- oder Identifikationsdaten (z.B. PIN oder TAN) durch unberechtigte Dritte mittels gefälschter E-Mails und/oder Webseiten (Phishing)

b.  Missbrauch durch Eingabe von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten (z.B. PIN oder TAN) durch den Kunden nach Weiterleitung auf eine gefälschte Webseite und Eingabeaufforderung (Pharming)

c. Missbrauch durch unberechtigte Dritte, die sich Zugang zu Computerdateien verschafft haben (Hacking)

d. Missbrauch durch Ausspähen des Magnetstreifens einer girocard (Debitkarte) oder Ausspionieren der PIN-Eingabe durch unberechtigte Dritte (Skimming)

4.  Obliegenheiten des Kunden

a. Der Kunde ist verpflichtet, der Volksbank ein Schadensereignis nach Nr. 3. dieser Vertragsbedingungen unverzüglich zu melden.

b. Der Kunde ist verpflichtet, bei einem Schadensereignis nach Nr. 3. dieser Vertragsbedingungen unverzüglich eine Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu erstatten und der Volksbank eine Kopie dieser Strafanzeige zukommen zu lassen.

5. Leistungsausschlüsse/ Ausgenommene Schadensfälle

a. Hat der Kunde durch ein vorsätzliches Verhalten an der Entstehung eines Schadensereignisses nach Nr. 3. dieser Vertragsbedingungen mitgewirkt, entfallen Leistungen der Volksbank. Insbesondere kommt es in diesem Fall nicht zu einem Anspruchsverzicht nach Nr. 2. dieser Vertragsbedingungen, sondern es verbleibt bei einer Haftung des Kunden nach § 675v BGB.

b. Schadensereignisse, die im Zusammenhang mit vom Kunden selbst oder einem Verfügungsberechtigten autorisierten Kontoverfügungen stehen, zu denen der Kunde oder der Verfügungsberechtigte durch Täuschung Dritter veranlasst wurde (z.B. Warenbetrug, Schockanrufe, „Enkeltrick“), stellen keinen Leistungsfall nach Nr. 3. dieser Vertragsbedingungen dar.

6. Vertragsdauer

Der Vertragsbaustein „MehrSicherheit“ kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

7. Sonstige Bestimmungen

a. Die Regelungen in Nr. 15.1 (6) der Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte), in Nr. 10.1 f) der Sonderbedingungen für die digitale girocard (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren und Nr. 10.2.1 (3) der Sonderbedingungen für das Online-Banking werden durch die Regelungen in diesen Vertragsbedingungen modifiziert.

b. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volksbank, die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, die Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte), die Sonderbedingungen für die digitale girocard (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren, die Sonderbedingungen für das Online-Banking, die Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die gesicherte Authentifizierung bei Zahlungen mit der girocard (Debitkarte) im Internet sowie die Sonderbedingungen für die Nutzung zentraler Authentifizierungsdienste im Online-Banking in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

(Stand: 01.11.2026)