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Teilnahmebedingungen Willkommensprämie

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Ausnahme von Mitarbeitern der Bank, Verbundpartnern sowie deren Angehörigen, die ein privates Girokonto mit monatlichem Geldeingang (Lohn, Gehalt, Rente) von mindestens 500 Euro (Berufsstarter 300 Euro) eröffnen. Anspruch auf eine Prämie besteht nur, wenn der neue Girokontoinhaber in den letzten 6 Monaten kein Girokonto bei uns unterhalten hat und keine negativen Schufa-Einträge vorliegen. Die Prämie ist innerhalb von 4 Wochen nach Eröffnung des Girokontos zu beantragen. Wir behalten uns vor, das Neukundenprogramm ohne Angabe von Gründen einzustellen oder abzuändern. Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur für den internen Gebrauch. Die Gutschrift der Geldprämie erfolgt nach Gehaltseingang auf das neu eröffnete Girokonto.

Wichtig: Die Prämie muss nach der Kontoeröffnung aktiv beantragt werden – ganz einfach in wenigen Schritten über unsere Internetseite.