Alles bereit für den Sprung in die Volljährigkeit?
Endlich 18!
Bist du bereit?
Mit der Volljährigkeit gilt ein junger Mensch als voll geschäftsfähig. Ein Teil der bisherigen Verantwortung durch die Eltern für Verträge, Vorsorge und Finanzen geht jetzt an das volljährige Kind über.
Was ändert sich für mich als Bankkunde?
Mit dem 18. Geburtstag bist du geschäftsfähig. Ab diesem Zeitpunkt kannst du frei über deine Finanzen verfügen und eigenständig ein neues Konto eröffnen.
Das bisherige Konto wurde mit der Unterschrift deiner Erziehungsberechtigten für dich eröffnet. Dieses Konto kannst du mit Eintritt der Volljährigkeit selbstverständlich fortführen. Hierfür ist es erforderlich, dass du mit uns einen neuen Kontovertrag abschließt.
Mit dem Eintritt der Volljährigkeit entscheidest du, wer außer dir Zugriff auf dein Konto erhält.
So kannst du beispielsweise deine Eltern über eine Bankvollmacht als Verfügungsberechtigte festlegen.
Unser Girokonto "MeinKonto" passt sich dem Leben unserer jungen Kunden an. Es wächst einfach mit, hilft den Umgang mit Geld zu lernen und die eigenen Ziele zu erreichen.
Die Konditionen bleiben bis zum Alter von 25 Jahren gleich. Der monatliche Grundpreis beträgt 0,00 Euro. Kostenlose Kontoführung (MeinKonto) für Privatkunden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Bonität vorausgesetzt.
Das gilt nun für Ihre Bankangelegenheiten
- Wirksamkeit von Verträgen gemeinsam überprüfen und fortführen
- Bankvollmacht für Notfälle einrichten, z.B. für die Eltern
- Banking passend zu den eigenen Bedürfnissen gestalten