- Geld zwischenparken
- Flexibel bleiben, spontan verfügen
- Kostenlose Kontoführung
TagesGeld Privat
Die clevere Ergänzung zum Girokonto
Gönnen Sie sich mit einem TagesGeld Privat die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten. Sie verfügen darüber, wie es Ihnen passt – wenn Sie möchten sogar täglich.
Das TagesGeld Privat im Überblick
Ihre Vorteile
- Flexibel Sparen, Anlegen, Geld parken.
- Tägliche Verfügbarkeit.
- Sichere Anlage, kein Kursrisiko.
- Kostenlose Kontoführung per Online- und Telefon-Banking.
- Zinsen werden jährlich Ihrem Girokonto gutgeschrieben.
Konditionen
Guthaben | Zinssatz |
---|---|
Bis 10.000 Euro | 0,75 % p.a. |
Ab 10.000 Euro |
0,75 % p.a. |
Ab 50.000 Euro | 1,00 % p.a. |
Ab 100.000 Euro | 1,25% p.a. |
Ab 250.000 Euro | 1,45 % p.a. |
Ab 1.000.000 Euro | 1,45 % p.a. |
Stand: 17.07.2024 |
Sobald eine Betragsstaffel erreicht wird, erfolgt die Verzinsung für den Gesamtbetrag auf Ihrem TagesGeld-Konto mit dem Zinssatz der erreichten Staffel. Verändert sich der Geld- und Kapitalmarkt, passen wir Ihren Zinssatz den jeweiligen Marktverhältnissen an, dieser wird im Preisaushang in unseren Geschäftsstellen und auf dieser Seite bekannt gemacht.
Wichtige Produktdetails und Voraussetzungen:
- Eröffnung des TagesGeld Privat ist in unseren Geschäftsstellen oder im OnlineBanking möglich
- Verfügungen zu Lasten und Zuzahlung zu Gunsten des TagesGeld Privat sind ausschließlich per Online- und Telefon-Banking über ein festgelegtes Referenzkonto möglich
- alle Privatkunden (natürliche Personen); Juristische Personen (z.B. GmbH, AG, eingetragene Vereine etc.) und Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG etc.) können Kontoinhaber sein
- kann nur für eigene Rechnung des Kontoinhabers angelegt werden
- Zinssatz variabel
- Rechnungsabschluss jährlich
- Jährlicher Kontoauszug frei Haus
Flexibel bleiben
Mit dem TagesGeld Privat bleiben Sie flexibel. Sie können täglich über Ihr gesamtes Geld verfügen. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird.
Noch Fragen?
Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben. Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.
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Häufige Fragen zum TagesGeld Privat
Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da das TagesGeld Privat kein Girokonto ist.
Sie können so viel Geld als TagesGeld Privat anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Vereinigte Volksbanken eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Vereinigte Volksbanken eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.