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Freistellungsauftrag
Diese können Sie ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und an uns via Fax oder Post weiterleiten.
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Nichtveranlagungsbescheinigung*
* Die NV-Bescheinigung müssen Sie beim Finanzamt beantragen. Das entsprechende Formular können Sie über diesen Link zum Bundesministerium für Finanzen downloaden.