Grundsätzlich muss jeder Kunde den neuen AGB und dem Preis- und Leistungsverzeichnis zustimmen. Darüber hinaus ändern sich bei ausgewählten Giro- und Depotkontomodellen die Preise. Auch hierfür benötigen wir die Zustimmung.
Antworten auf Ihre Fragen
Es ist sinnvoll, die Zustimmung möglichst zeitnah zu erteilen – auch um weiteren Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.
Tipp: Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den QR-Code oder Ihre Zustimmungs-ID bzw. Zugangscode geben, den wir Ihnen per Post geschickt haben. Das geht ganz einfach mit wenigen Klicks. Wir beraten Sie dazu gerne und freuen uns auf Sie.
Sie können Ihre Zustimmung natürlich auch in einer unserer Geschäftsstellen erteilen. Dazu legen Sie bitte alle Schreiben vor.
Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Um Papier zu sparen und die Umwelt zu schonen, verzichten wir auf die Zusendung der AGB und der Sonderbedingungen. Sie erhalten die Unterlagen komfortabel zum Download über den in Ihrem Anschreiben beigefügten Link bzw. QR-Code.
Nach dem Anklicken/Speichern der PDF-Dateien muss der Zurück-Pfeil < (unten links) verwendet werden, um die Klickstrecke fortzusetzen. Ansonsten ist der Vorgang nicht abgeschlossen und damit die Zustimmung nicht erteilt.
Die gesetzlichen Vertreter erhalten das Anschreiben für das Konto des Kindes und können die Zustimmung auf dem oben beschriebenen Weg erteilen.
Ja, wenn Sie Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind und auch alleine für das Konto vertretungsberechtigt sind.
Da wir Ihre Zustimmung für jede Personen-/Kundennummer separat dokumentieren müssen, können Sie mehrere Schreiben erhalten. Das wird zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ein Einzelkonto und zusätzlich auch ein Firmenkonto oder ähnliches haben. Führen Sie daher bitte die Zustimmung für alle Schreiben mit dem jeweiligen QR-Code (und der jeweiligen Zustimmungs-ID / dem Zustimmungscode) durch.
Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.
Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.
Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Es ist unerlässlich, dafür eine gültige Vertragsgrundlage zu haben. Wir benötigen also Ihre Zustimmung zu den aktuellen Anpassungen beziehungsweise zu den Entgelt- und Vertragsbedingungen. Eine Fortführung der Geschäftsverbindung bzw. der Konten ist ohne Ihre Zustimmung nicht möglich!