Wie wirkt sich das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie aus?
Die durch die neuen gesetzlichen Vorgaben ab dem 19.06.2026 zu beachtenden Änderungen wirken sich im Wesentlichen aus
- in den Inhalten der vorvertraglichen Informationen,
- in der Pflicht, angemessene Erläuterungen zur Verfügung stellen zu müssen, sowie
- in der Pflicht, eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten zu müssen.
Nachfolgend weitere Informationen zu den wesentlichen Änderungen.
Kann auf die vorvertraglichen Informationen und die angemessenen Erläuterungen verzichtet werden?
Durch die geänderten vorvertraglichen Informationen und neuen angemessenen Erläuterungen entsteht zusätzlicher Aufwand in Form von Papier oder digitalem Text, der vom Kunden als belastend empfunden werden kann. Gleichwohl kann auf beides nicht verzichtet werden. Der Kunde muss diese Inhalte erhalten, da es sich um gesetzlich zwingende Vorgaben handelt.
Was ist die neue elektronische Widerrufsfunktion?
Banken haben ihren Kunden ab dem 19. Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung zu stellen. Die neue elektronische Widerrufsfunktion eröffnet Kunden die Möglichkeit, einen auf einer Online-Benutzeroberfläche vereinbarten Vertrag auf derselben Online-Benutzeroberfläche elektronisch widerrufen zu können. Online-Benutzeroberflächen sind Webseiten oder Teile davon sowie Anwendungen, einschließlich Mobil-Apps.
Online Benutzeroberflächen der Bank: Bankeigene Benutzeroberflächen sind die eigenen Webseite (offener und geschlossener Bereich) sowie das mobile Online-Banking.
Online Benutzeroberflächen von Dritten: Benutzeroberflächen von Dritten, die von der Bank genutzt oder mit genutzt werden, sind Vermittlerplattformen, wenn dort im Namen der Bank Vertragsabschlüsse möglich sind.
Die Widerrufsfunktion enthält einen gesonderten Bestätigungsbutton. Dieser soll den Verbraucher vor einer versehentlichen Ausübung de Widerrufsrechts schützen. Sobald der Widerruf bei der Bank eingegangen ist, muss diese den Eingang bestätigen.
Was ist das Recht auf menschliches Eingreifen?
Ein Bankkunde hat das Recht, "menschliches Eingreifen" zu verlangen, wenn die Bank für die Erläuterung von Finanzdienstleitungen vollständig automatisierte Online-Tools wie Chatbots, Robo-Advice, interaktive Tools oder ähnliche Mittel bereitstellt. Das Recht ist darauf gerichtet, dass der Bankkunde mit einem internen oder externen Mitarbeiter der Bank reden kann. Das Recht auf menschliches Eingreifen besteht nur während der Geschäftszeit. Selbst wenn das Recht während der Geschäftszeit geltend gemacht wird, ist nicht auszuschließen, dass nicht sofort ein Ansprechpartner zu Verfügung steht. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, in der Warteschleife der Hotline zu warten oder um einen Rückruf zu bitten. Der Ansprechpartner der Bank wird in derselben Sprache kommunizieren, in der auch die vorvertraglichen Informationen erteilt wurden oder werden. Das Recht auf menschliches Eingreifen ist kostenfrei.