Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Körperschaften in der Region.
Volksbank-Stiftung
Alles auf einen Blick
Die Volksbank-Stiftung unterstützt im Rahmen ihres Stiftungszwecks gemeinnützige Vereine und Körperschaften in der Region.
Die Unterstützung soll eine langfristige Wirkung haben (Hilfe zur Selbsthilfe), also einen nachhaltigen Charakter.
Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 der Abgabenordnung (AO), der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenpflege, kultureller Zwecke, des Naturschutzes und Umweltschutzes, der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, der Wohlfahrtspflege, der Völkerverständigung, des Sports, kultureller Betätigungen, der Heimatpflege und Heimatkunde.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch die Weiterleitung von Mitteln aus Erträgnissen der Stiftung bzw. durch die Beschaffung von Mitteln (Spenden) und deren Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche diese Mittel unmittelbar für die in der Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden haben. In diesem Zusammenhang ist die Stiftung eine Körperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO.
Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung minderbemittelter Personen im Sinne von. § 53 Nr. 2 AO.
Ein Rechtsanspruch dieser Organisationen auf Stiftungsmittel besteht nicht. Soweit nicht in der Satzung festgelegt, soll im Einzelnen das Kuratorium entscheiden, auf welche Weise der Zweck der Stiftung zu verwirklichen ist. Eine Gefährdung der Gemeinnützigkeit determiniert den Entscheidungsspielraum des Kuratoriums.
Dotationskapital
Das Dotationskapital der Volksbank-Stiftung beläuft sich aktuell auf 2.531.268,30 Euro.
Gemeinnützigkeit
Die Stiftung fördert steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke in selbstloser Absicht ausschließlich und unmittelbar.
Die Stiftung verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch sonstige Vermögenszuwendungen begünstigt werden.
Chronik der Volksbank-Stiftung
Aus Anlass des 125-jährigen Bestehens der Volksbank Sindelfingen im Jahre 1988 wurde die rechtsfähige Volksbank-Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Stiftungszweck ist die Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen und mildtätigen Organisationen. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes stattete die Volksbank Sindelfingen die Stiftung mit einem Vermögen von 250.000,-- DM aus.
Durch diverse Zustiftungen im Laufe der Jahre beläuft sich das Stiftungsvermögen aktuell auf 2.531.268,30 Euro.
Regionalkuratorium Calw / Weil der Stadt / Sindelfingen
- Christine Günther
- Markus Nau
- Dr. Ralf Schnaufer
- Domenica Walter
- Mario Schmid
Regionalkuratorium Böblingen / Schönbuch
- Eberhard Binder
- Michael Burkhardt
- Eberhard Kayser
- Hans-Jürgen Mack
- Arnd Rehn
- Thomas Hübner
Regionalkuratorium Reutlingen
- Dr. Karsten Amann
- Franziska Brauße
- Dominik Kuhn
- Holger Hummel