- Laufzeit individuell wählbar
- Überschaubare Anlagedauer
- Genossenschaftliche Beratung bei Detailfragen
Festgeld
Mit unserem TerminGeld zum Festzinssatz sicher anlegen
Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld mit unserem TerminGeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden – dafür profitieren Sie von einer gleichbleibenden, garantierten Verzinsung. Am Ende der Laufzeit können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.
Vorteile:
- Sichere Geldanlage, kein Kursrisiko.
- Feste Verzinsung für die gesamte Laufzeit.
- Übersichtlich und bequem durch separate Kontoauszüge und Zinsgutschriften.
- Keine Kosten oder Gebühren.
- Automatische Kontogutschrift bei Fälligkeit.
Konditionen
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagedauer |
1 Jahr |
Automatische Vertragsverlängerung | nein |
Verzinsung
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zinsverwendung | Auszahlung der Zinsen |
Anlagedauer | ab 2.500,00 EUR |
---|---|
1 Jahr | 1,90 % p.a. |
Stand: 09.10.2024 |
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagedauer |
2 Jahre |
Automatische Vertragsverlängerung | nein |
Verzinsung
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zinsverwendung | Auszahlung der Zinsen |
Anlagedauer | ab 2.500,00 EUR |
---|---|
2 Jahre | 2,00 % p.a. |
Stand: 09.10.2024 |
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagedauer |
3 Jahre |
Automatische Vertragsverlängerung | nein |
Verzinsung
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zinsverwendung | Auszahlung der Zinsen |
Anlagedauer | ab 2.500,00 EUR |
---|---|
3 Jahre | 2,00 % p.a. |
Stand: 09.10.2024 |
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagedauer |
4 Jahre |
Automatische Vertragsverlängerung | nein |
Verzinsung
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zinsverwendung | Auszahlung der Zinsen |
Anlagedauer | ab 2.500,00 EUR |
---|---|
4 Jahre | 2,00 % p.a. |
Stand: 09.10.2024 |
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagedauer |
5 Jahre |
Automatische Vertragsverlängerung | nein |
Verzinsung
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zinsverwendung | Auszahlung der Zinsen |
Anlagedauer | ab 2.500,00 EUR |
---|---|
5 Jahre | 2,00 % p.a. |
Stand: 09.10.2024 |
Wichtige Produktdetails und Voraussetzungen:
- Keine Kontoführungsgebühren
- Sichere Geldanlage, kein Kursrisiko
- Keine Zuzahlungen (Aufstockungen) während der Laufzeit möglich
- Keine Verfügungen (Auszahlungen) während der Laufzeit möglich
- Eine vorzeitige Auflösung ist nicht möglich. Sollten Sie das Guthaben aus dringenden Gründen vorzeitig benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir werden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung erarbeiten.
- Bei Fälligkeit wird das Guthaben automatisch auf das vereinbarte Konto überweisen, es sei denn, wir erhalten vor der Fälligkeit eine andere Weisung von Ihnen.
- Ist Ihr Guthaben, das Sie anlegen möchten, aktuell noch bei einer anderen Bank? Kein Problem - wenn Sie es wünschen, ziehen wir den gewünschten Anlagebetrag per Lastschrift bei der anderen Bank ein - Sie müssen nichts unternehmen. Bitte achten Sie darauf, nur ein Konto als Abbuchungskonto anzugeben, auf dem eine Lastschriftabbuchung möglich ist (i.d.R. ist das ein Girokonto) und auch den notwendigen verfügbaren Betrag aufweist.
Sie wünschen eine andere Anlagedauer?
Falls Sie eine andere Anlagedauer wünschen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Berater in Verbindung. In diesem Fall werden wir versuchen, eine individuelle Lösung für Sie zu finden.
Noch Fragen?
Wir sind gern für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder noch Fragen haben.
Häufige Fragen zum Festgeld
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Vereinigte Volksbanken eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich immer nach Ablauf eines Anlagejahres. Die Zinsen werden dem von Ihnen bestimmten Referenzkonto gutgeschrieben und können hier direkt verfügt werden.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Vereinigte Volksbanken eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Vereinigte Volksbanken eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.