Für folgende Verwendungszwecke können Sie unseren Zukunftskredit einsetzen:
- Wärmedämmung von Wänden, dem Dach sowie Keller- und Geschossdecken: Energieeinsparungen und nachhaltiger Umweltschutz. Bei den Maßnahmen zur Dämmung, sind die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu beachten.
- Einbau neuer Fenster und Außentüren: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt Mindestanforderungen an Fensterrahmen und Verglasung. Fenstersysteme mit hochwertiger Doppelverglasung erreichen diese Vorgaben in der Regel. Effizienter sind Dreifachverglasungen und optimierte Rahmensysteme.
- Optimieren der Heizungsanlage: Heizungsanlagen sparen besonders viel Energie, wenn sie mit einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung kombiniert werden. In Biomassekesseln lässt sich Wärme aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugen – aus Holzpellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz. Wärmepumpen nutzen die Wärme, die im Erdreich oder in der Außenluft vorhanden ist. Die Pumpe wird mit Strom oder mit Gas angetrieben.
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage: Eine Lüftungsanlage verringert die Feuchtigkeit und Geruchsbildung, sie beugt der Schimmelbildung vor und verbessert das Raumklima. Besonders energieeffizient sind Anlagen mit Wärmerückgewinnung. Sie nutzen bis zu 90 % der Wärme, die in der verbrauchten Abluft enthalten ist, um die neue Zuluft zu erwärmen. Das spart Heizkosten.
- Einbau einer Photovoltaik-Anlage inklusive Speicher: Photovoltaik-Anlagen wandeln Sonnenenergie in umweltfreundlichen Strom um. Den Strom können Sie selbst verbrauchen oder ins öffentliche Netz einspeisen.
- Einbau einer Solarthermie-Anlage: Solarthermie können Sie doppelt nutzen – für die Heizung und für die Warmwasserbereitung.
- Kauf und Inbetriebnahmeleistungen einer Ladestation für Elektroautos: Im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von eigenen Grundstücken auf dem das Wohngebäude steht (Stellplätzen und in Garagen).
* nur Verbraucher, Darlehensnehmer ist (Mit-)Eigentümer der Immobilie. (Nachweis über aktuellen Grundbuchauszug; max. 2 Jahre alt), keine Besicherung über Grundpfandrechte, Wohnort vom Darlehensnehmer in unserem Geschäftsgebiet, keine negativen SCHUFA-Merkmale, nur als Annuitätendarlehen, Mindesttilgung 2,0 % p.a., bis zu 10 % Sondertilgung vom Ursprungsdarlehensbetrag p.a. möglich, repräsentative Beispielrechnung gemäß PAngV, Kondition freibleibend. Stand: 11.01.2025.