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Junge Frauen mit Trachten in einer Sporthalle

Förderung

Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Körperschaften

Die Volksbank-Stiftung sieht Ihre Aufgabe in der Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Körperschaften im Geschäftsgebiet der Vereinigte Volksbanken eG), die in diesen Bereichen tätig sind:

Was wird gefördert?

  • Öffentliche Gesundheitspflege
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kulturelle Bereiche
  • Natur- und Umweltschutz
  • Landschftspflege im Sinnde des Bundesnaturschutzgesetztes und der Naturschutzgesetzte der Länder
  • Wohlfahrtspflege
  • Völkerverständigung
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • kulturelle Betätigungen

Voraussetzungen

  • die Gemeinnützigkeit des Vereins, der Körperschaft muss gegeben sein
  • Förderung regionaler Vereine und Körperschaften
  • konkrete, sachbezogene Investitionen
  • Bitte beachten Sie, dass nur Vorhaben gefördert werden können, mit deren Durchführung bei Beschlussfassung noch nicht begonnen wurde

Termin der nächsten Kuratoriumssitzung:

Die nächste Kuratoriumssitzung findet am 22.10. 2025 statt.  

Antrag stellen bis zum 28.09. 2025:

  • Die Fördermittel müssen mit dem Förderantrag (siehe unten) beantragt werden
  • Die Antragsstellung kann durch den Verein oder die gemeinnützige Körperschaft erfolgen. Nicht antragsfähig sind Abteilungen und Unterabteilungen von Vereinen / Körperschaften

Pflichtangaben des Antrags

  • Informationen zur Investitionssumme
  • Informationen zur gewünschten Anschaffung (Prospekt/Angebot/Erläuterungen) ggf.
  • Informationen zur vorgesehenen Finanzierung der Gesamtinvestition
 

Jetzt Förderantrag für gemeinnützige Institution stellen: