Die Volksbank-Stiftung sieht Ihre Aufgabe in der Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Körperschaften im Geschäftsgebiet der Vereinigte Volksbanken eG), die in diesen Bereichen tätig sind:
Was wird gefördert?
- Öffentliche Gesundheitspflege
- Jugend- und Altenhilfe
- Kulturelle Bereiche
- Natur- und Umweltschutz
- Landschftspflege im Sinnde des Bundesnaturschutzgesetztes und der Naturschutzgesetzte der Länder
- Wohlfahrtspflege
- Völkerverständigung
- Sport
- Heimatpflege und Heimatkunde
- kulturelle Betätigungen
Voraussetzungen
- die Gemeinnützigkeit des Vereins, der Körperschaft muss gegeben sein
- Förderung regionaler Vereine und Körperschaften
- konkrete, sachbezogene Investitionen
- Bitte beachten Sie, dass nur Vorhaben gefördert werden können, mit deren Durchführung bei Beschlussfassung noch nicht begonnen wurde
Termin der nächsten Kuratoriumssitzung:
Die nächste Kuratoriumssitzung findet am 22.10. 2025 statt.
Antrag stellen bis zum 28.09. 2025:
- Die Fördermittel müssen mit dem Förderantrag (siehe unten) beantragt werden
- Die Antragsstellung kann durch den Verein oder die gemeinnützige Körperschaft erfolgen. Nicht antragsfähig sind Abteilungen und Unterabteilungen von Vereinen / Körperschaften
Pflichtangaben des Antrags
- Informationen zur Investitionssumme
- Informationen zur gewünschten Anschaffung (Prospekt/Angebot/Erläuterungen) ggf.
- Informationen zur vorgesehenen Finanzierung der Gesamtinvestition
- Für Fragen steht Ihnen Frau Beatrice Gottschalk gerne zur Verfügung, per Tel. 07031 864-5103 oder Mail: beatrice.gottschalk@diebank.de