Generelle Änderungen

Wichtige Änderungen

Informationen für Kunden der bisherigen Vereinigte Volksbank eG und bisherigen Volksbank Reutlingen eG

Die Vereinigte Volksbank eG und die Volksbank Reutlingen eG sind mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister am 9.11.2020 zur Vereinigte Volksbanken eG verschmolzen.   

Durch die Verschmelzung ändert sich nicht nur der Name. Die wichtigsten Veränderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Neue IBAN


Aufgrund der Änderung der Bankleitzahl ändert sich für Kunden der bisherigen Volksbank Reutlingen eG die IBAN.

Ihre neue IBAN haben wir Ihnen schriftlich mitgeteilt.  Bitte nutzen Sie für neue Zahlungsvereinbarungen nur noch Ihre neue IBAN.

Neue IBAN: Für bestehende Zahlungsvereinbarungen gilt folgendes.

1. Bis auf Weiteres: Ihre Zahlungen und Abbuchungen werden weitergeleitet

Sie haben Zeit. Es passiert Ihnen nichts. Ihr Konto funktioniert auch weiterhin.

Es ist sichergestellt, dass Zahlungen und Abbuchungen von Ihrer alten IBAN automatisch an die neue IBAN weitergeleitet werden.

2. Wir haben für Sie informiert.

Zahlreiche Unternehmen, Institutionen und Vereine haben wir über die fusionsbedingten Änderungen der Bankverbindungen informiert.

Mit deren Einverständnis erfolgt eine automatische Umstellung auf Ihre neue IBAN (und BIC). Diesen Zahlungspartnern müssen Sie Ihre neuen Bankverbindungsdaten nicht mitteilen.

Nachfolgender Liste können Sie entnehmen, wen wir informiert haben. In Grün markiert sind alle Firmen, die bereits die Umstellung für Sie umgesetzt haben. Die Auflistung wird wöchentlich aktualisiert.

Für die Umstellung sind die jeweiligen Firmen verantwortlich, wir können die Umsetzung daher nicht garantieren.

3. Sie informieren bis spätestens Ende 2021.

Kleinere Unternehmen, Institutionen und Vereine, die nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, informieren Sie bitte in aller Ruhe selbst.

Am Einfachsten nutzen Sie hierfür unser Blanko-Formular "Mitteilung Änderung der Bankverbindung an kleinere Unternehmen, Institutionen und Vereine".

Gerne können Sie auch in den nächsten Wochen und Monaten auf unsere Mitarbeiter zugehen. Sie helfen Ihnen sehr gerne weiter.

 

Für den Fall, dass Sie Ihre Zahlungspartner zusätzlich selbst informieren möchten, können Sie unsere nachfolgende Übersicht verwenden.

Diese Seite wird regelmäßig für Sie aktualisiert. Stand 08.01.2022

Dies bleibt für die Kunden der bisherigen Vereinigten Volksbank eG weiterhin bestehen:

  • Kontonummer und Bankleitzahl
  • VR-BankCard und Kreditkarten behalten auch mit dem alten Banknamen ihre Gültigkeit
  • Ihre Ansprechpartner in allen Geschäftsstellen der ehemaligen Vereinigte Volksbank eG
  • Bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit
  • Internetseite: www.diebank.de
  • Telefonnummer: 07031 864-0
  • Online-Banking-Zugänge behalten ihre Gültigkeit

Dies ändert sich für die Kunden der bisherigen Volksbank Reutlingen eG:

Allgemeines

Einheitliche Bankleitzahl: 603 900 00

Die Bankleitzahl der Vereinigte Volksbanken eG lautet: 603 900 00.

Die alte Bankleitzahl (640 901 00) der bisherigen Volksbank Reutlingen eG behält für eine Übergangszeit ihre Gültigkeit.

Einheitlicher BIC-Code: GENODES1BBV

Für die Kunden der bisherigen Volksbank Reutlingen eG ändert sich der "Bank Identifier Code" (BIC). Die internationale Bankleitzahl der neuen Vereinigte Volksbanken eG lautet GENODES1BBV.

Den BIC finden Sie ab 22. November 2020 auf den Kontoauszügen und im Online-Banking bei den Kontoinformationen.

Ändert sich die Adresse für den Internetauftritt?

Den neuen und gemeinsamen Internetauftritt der Vereinigte Volksbanken eG erreichen Sie ab dem 21. November 2020 unter www.diebank.de. Das Design, die Inhalte und die Funktionen unserer Internetseite ändern sich nicht.

Für die bestehende Internetadresse www.vb-reutlingen.de haben wir eine Weiterleitung eingerichtet, so dass Sie auf jeden Fall auf der neuen Internetseite der Vereinigte Volksbanken eG landen.

Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit ab dem 21. November 2020 nur noch www.diebank.de.

Was passiert mit bestehenden Verträgen?

Verträge, wie z. B. Kredit- oder Sparverträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Muss ich meinen Freistellungsauftrag anpassen?

Ihre Freistellungsaufträge werden von uns übernommen. Sollten Sie bei beiden Banken Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese automatisch zusammengeführt.

Falls Sie eine Neuverteilung Ihres Freistellungsbetrages wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Zentrale Telefonnummern: 07031 864-0 und 07121 314-0

Ab dem 22. November 2020 erreichen Sie unser KundenServiceCenter über die Rufnummern 07121 314-0 oder 07031 864-0.

Aufgrund der Umstellung unserer Telefonanlage ändern sich die Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner vor Ort. Die neuen Telefonnummern erfahren Sie ab dem 23. November 2020 auf unserer Internetseite oder im Online-Banking. Die bisherigen Telefonnummern behalten für eine Übergangszeit ihre Gültigkeit und werden weitergeleitet.

Konten

Ändert sich die Kontonummer/IBAN?
Neue IBAN

Aufgrund der Änderung der Bankleitzahl ändert sich für Kunden der bisherigen Volksbank Reutlingen eG die IBAN. In einigen Fällen ändert sich aufgrund von Dopplungen zudem die Kontonummer.

Bitte nutzen Sie ab für neue Zahlungsvereinbarungen nur noch Ihre neue IBAN. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

DE PP 6039 0000 XXXX XXXX XX

  • DE (Ländercode)
  • Prüfziffer (zweistellig und automatisch ermittelt)
  • 603 900 00 (neue Bankleitzahl)
  • Ihre ggfs. neue Kontonummer (10-stellig, mit führenden Nullen)

Ihre neue IBAN und gegebenenfalls neue Kontonummer haben wir Ihnen schriftlich mitgeteilt. Darüber hinaus finden Sie die IBAN ab 22. November 2020 auf den Kontoauszügen und in den Kontoinformationen im Online-Banking der Vereinigte Volksbanken eG.

Für bestehende Zahlungsvereinbarungen gilt folgendes:

  1. Ihr Konto funktioniert auch weiterhin.

    Es ist sichergestellt, dass Zahlungen und Abbuchungen von Ihrer alten IBAN bis auf Weiteres automatisch an die neue IBAN weitergeleitet werden.

  2. Wir haben für Sie informiert.

    Große Unternehmen, Institutionen und Vereine haben wir über die fusionsbedingten Änderungen der Bankverbindungen informiert.

    Mit deren Einverständnis erfolgt eine automatische Umstellung auf Ihre neue IBAN (und BIC). Diesen „Großabbuchern“ müssen Sie Ihre neuen Bankverbindungsdaten nicht mitteilen.

    Nachfolgender Liste können Sie entnehmen, wen wir informiert haben. In Grün markiert sind alle Firmen, die bereits die Umstellung für Sie umgesetzt haben. Die Auflistung wird wöchentlich aktualisiert.


  3. Sie informieren so zeitnah wie möglich.
    Kleinere Unternehmen, Institutionen und Vereine, die nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, informieren Sie bitte in aller Ruhe selbst. Das ist das Einfachste.

    Gerne können Sie auch in den nächsten Wochen und Monaten auf unsere Mitarbeiter zugehen. Sie helfen Ihnen sehr gerne weiter.

    Am Einfachsten nutzen Sie hierfür unser Blanko-Formular "Mitteilung Änderung der Bankverbindung an kleinere Unternehmen, Institutionen und Vereine".
Gibt es Änderungen bei den Kontomodellen?

Für bereits bestehende Konten bleiben die Kontomodelle erhalten.

Für neu eröffnete Konten ab dem 23. November 2020 stehen Ihnen die neuen Kontomodelle der Vereinigte Volksbanken eG zur Verfügung.

Gibt es Auswirkungen auf mein Wertpapierdepot?

Ihre Wertpapiere verwahren wir weiterhin in Ihrem Depot. Die Gebühren bleiben bis auf Weiteres unverändert.

Es ist möglich, dass sich Ihre Depotnummer ändert. Über Änderungen werden wir Sie schriftlich informieren.

Zahlungsverkehr

Was geschieht mit Zahlungen zugunsten eines alten Kontos?

Zahlungen, die nach der Fusion auf eine alte IBAN der bisherigen Volksbank Reutlingen eG eingehen, werden bis auf Weiteres an die neue IBAN weitergeleitet.

Um Fehlbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie für neue Zahlungsvereinbarungen nur noch die neue IBAN zu verwenden.

Was ist bei Lastschriften zu beachten, die von meinem Konto eingezogen werden?

auf Weiteres werden alle Lastschriften automatisch an die neue Bankverbindung weitergeleitet. Bitte verwenden Sie für neue Zahlungsvereinbarungen nur noch Ihre neue IBAN.

Für bestehende Zahlungsvereinbarungen gilt folgendes:

Große Unternehmen, Institutionen und Vereine haben wir über die fusionsbedingten Änderungen der Bankverbindungen informiert.

Mit deren Einverständnis erfolgt eine automatische Umstellung auf Ihre neue IBAN (und BIC). Diesen „Großabbuchern“ müssen Sie Ihre neuen Bankverbindungsdaten nicht mitteilen.

Nachfolgender Liste können Sie entnehmen, wen wir informiert haben. In Grün markiert sind alle Firmen, die bereits die Umstellung für Sie umgesetzt haben. Die Auflistung wird wöchentlich aktualisiert.

Was passiert mit bestehenden Daueraufträgen?

Ihre Daueraufträge stellen wir automatisch für Sie um.

Falls Sie bei anderen Instituten Daueraufträge und Einzugsermächtigungen unterhalten, sollten Sie diese über die Änderung informieren.

Können personalisierte Schecks und Zahlungsverkehrsvordrucke weiter genutzt werden?

Personalisierte Vordrucke können zunächst weiter verwendet werden. Neubestellungen von Vordrucken erfolgen nur noch mit der Angabe der neuen Bankverbindung. 

Firmenkunden: Was ist bei der Nutzung von Zahlungsverkehrsprogrammen wie "VR-NetWorld-Software", "Profi cash" oder Starmoney zu beachten?

Beim Online-Banking mit Zahlungsverkehrsprogrammen müssen in den Programmeinstellungen einige Bankparameter von Ihnen geändert werden.

VR-NetWorld-Software, Profi cash, SFirm und Starmoney

Für die Zahlungsverkehrsprogramme VR-NetWorld-Software, Profi cash, SFirm und Starmoney stellen wir Ihnen direkt in der Anwendung Umstellungsassistenten zur Verfügung.

Mit Aktivierung des Assistenten werden die in der VR-NetWorld-Software, Profi cash (Programmversion 11.50 zwingend erforderlich) und Starmoney hinterlegten Konten, Vorlagen oder Mandate automatisch auf die neue Bankverbindung umgestellt. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.


Sonstige Anbieter
Haben Sie andere Zahlungsverkehrsprogramme im Einsatz, wenden Sie sich bitte an den Support des jeweiligen Herstellers.

Welche Fristen ergeben sich für EBICS-Nutzer?

Für alle Kunden gilt:

EBICS Aufträge müssen bis Freitag, 20. November 2020, 15:00 Uhr abgeschlossen sein.

Für Kunden der Volksbank Reutlingen gelten zudem folgende Fristen:
Auslandsaufträge sind bis Mittwoch, 18. November 2020, 18:00 Uhr ein- und freizugeben
Alle weiteren Aufträge müssen bis Freitag, 20. November 2020, 15:00 Uhr abgeschlossen sein
Aufträge in der verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) sind bis Freitag, 20. November 2020, 20:00 Uhr freizugeben.
Ab dem 23. November 2020 können Sie das System wieder nutzen. Bei Anmeldung ist eine Umstellung der Zahlungsverkehrssoftware auf Ihre neue IBAN erforderlich.

Online-Banking

Ist bei der technischen Umstellung mit Einschränkungen beim Online-Banking zu rechnen?

Das Online-Banking steht wegen der technischen Fusion der beiden Banken zur Vereinigte Volksbanken eG von Freitag, 20.11.2020 20.00 Uhr bis Samstag Nachmittag, 21.11.20202 nicht zur Verfügung.

EBICS Aufträge müssen bis Freitag, 20. November 2020, 15:00 Uhr abgeschlossen sein.

Ändern sich die Zugangsdaten für das Online-Banking?

Ihr Login zum Online-Banking finden Sie auf der neuen Internetseite an gewohnter Stelle.

Ihre Zugangsdaten (VR-NetKey bzw. Alias und PIN) bleiben unverändert gültig.

Können die bisherigen TAN-Verfahren weiterverwendet werden?

Ihr bisheriges TAN-Verfahren (VR-SecureGo, Smart-TAN photo, Smart-TAN optic bzw. mobileTAN) können Sie weiterhin nutzen.

Kann ich vorhandene Überweisungs- und Lastschriftvorlagen weiterverwenden?

Bei gespeicherten Überweisungsvorlagen, Lastschriftvorlagen und Erfassungshilfen werden die Bankverbindungsdaten automatisch angepasst. Alle Terminüberweisungen werden ausgeführt. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.

Habe ich noch Zugriff auf mein elektronisches Postfach?

Alle Kontoauszüge und Dokumente aus Ihrem elektronischen Postfach bleiben erhalten.

Kann ich im Online-Banking Lastschriften mit alter Bankverbindung zurückgeben?

Lastschriften mit alter Bankverbindung können ab dem 22. November 2020 von Ihnen über das Online-Banking nicht mehr zurückgegeben werden.

Eine Rückgabe durch die Bank ist jedoch möglich. Bitte sprechen Sie uns an.

Kann ich das Vorteilsprogramm VR-ExtraPlus weiterhin nutzen?

Alle Kunden der bisherigen Volksbank Reutlingen eG, die sich für das Vorteilsprogramm VR-ExtraPlus registriert haben, müssen ihre Bankkonten ab dem 22. November 2020 aufgrund der geänderten IBAN neu verknüpfen. Anschließend werden die Zahlungseingänge wieder automatisch erkannt.

Firmenkunden: Welche Fristen ergeben sich für EBICS-Nutzer?

Für Kunden der Volksbank Reutlingen gelten zudem folgende Fristen:

  • Auslandsaufträge sind bis Mittwoch, 18. November 2020, 18:00 Uhr ein- und freizugeben.
  • Alle weiteren Aufträge müssen bis Freitag, 20. November 2020, 15:00 Uhr abgeschlossen sein.
  • Aufträge in der verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) sind bis Freitag, 20. November 2020, 20:00 Uhr freizugeben.
  • Ab dem 23. November 2020 können Sie das System wieder nutzen. Bei Anmeldung ist eine Umstellung der Zahlungsverkehrssoftware auf Ihre neue IBAN erforderlich.

Für alle Kunden gilt:

  • EBICS Aufträge müssen bis Freitag, 20. November 2020, 15:00 Uhr abgeschlossen sein.

VR-BankingApp

Kann ich die VR-BankingApp weiterhin nutzen?

Nach der technischen Fusion (22. November 2020) können Sie die VR-BankingApp weiterverwenden. Die Anmeldung erfolgt unverändert mit Ihrem aktuellen Anmeldekennwort.

Es ist jedoch erforderlich, dass Sie die neue Bankleitzahl hinterlegen.

Unter iOS (Apple):
Bitte ändern Sie die Bankleitzahl in der VR-BankingApp wie folgt. Gehen Sie dazu in der VR-BankingApp unter "Einstellungen" im Menüpunkt Banken auf "Volksbank Reutlingen eG", dann auf "Bankleitzahl" und "BLZ ändern". Geben Sie hier die neue Bankleitzahl "603 900 00" ein und drücken Sie "OK".

Unter Android:
Bitte ändern Sie die Bankleitzahl in der VR-BankingApp wie folgt. Hierfür müssen Sie eine Bankverbindung hinzufügen. Gehen Sie dazu in der VR-BankingApp unter "Einstellungen" im Menüpunkt Banken auf "Bankverbindung hinzufügen". Geben Sie hier die neue Bankleitzahl "603 900 00", den "VR-NetKey" sowie die "PIN" ein. Wenn die Neuanlage erfolgt ist, können Sie die alte Bankverbindung löschen.

Hinweis: Bei der TAN-App VR-SecureGo sind keine Änderungen erforderlich.

Kann ich meine bisherigen Umsätze weiterhin in der VR-BankingApp sehen?

Ihre bisherigen Umsätze bleiben in der Umsatzanzeige erhalten. Gespeicherte Daueraufträge bleiben erhalten und werden automatisch angepasst.

Ich nutze die Funktion Kwitt. Kann ich Kwitt weiterhin nutzen?

Wenn Sie die Funktionen Kwitt nutzen, müssen Sie sich erneut registrieren. Führen Sie ab dem 22. November 2020 folgende Schritte durch:

 

In der VR-BankingApp

 

  • Einstellungen / Allgemein / Funktion zurücksetzen => Zurücksetzen. (Die Registrierung für Kwitt wird gelöscht)
  • Einstellungen / Allgemein / Anwendung zurücksetzen => Anwendung zurücksetzen. (Die
    Bankverbindung und das Anmeldekennwort werden gelöscht)
  • Erfassen Sie unter Einstellung / Banken / Bankverbindung hinzufügen die neue Bankleitzahl 603 900 00. Legen Sie ggf. Fremdbankverbindungen erneut an.
  • Melden Sie sich unter dem Menüpunkt "Kwitt" erneut für die Anwendung an. Geben Sie bei
    "Registrierung" die notwendigen Daten ein und akzeptieren Sie die Bedingungen. Mit einer TAN bestätigen Sie den Prozess der Freischaltung. Den Code zur Verifikation für Ihre finale Freischaltung erhalten Sie per SMS.  
Kann ich vorhandene Überweisungs- und Lastschriftvorlagen weiterverwenden?

Bei gespeicherten Überweisungsvorlagen, Lastschriftvorlagen und Erfassungshilfen werden die Bankverbindungsdaten automatisch angepasst. Alle Terminüberweisungen werden ausgeführt. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.

Habe ich noch Zugriff auf mein elektronisches Postfach?

Alle Kontoauszüge und Dokumente aus Ihrem elektronischen Postfach bleiben erhalten.

Karten

Kann ich meine girocard (VR-BankCard) weiterverwenden?

Sofern Sie eine girocard besitzen, erhalten Sie voraussichtlich noch im Dezember 2020 kostenfrei eine neue Karte. Bis Ende Januar 2021 können Sie Ihre bestehende girocard wie gewohnt nutzen.

Kann ich meine Kreditkarten (Mastercard® bzw. Visa-Karte) weiterverwenden?

Ihre Kreditkarte behalten ihre Gültigkeit. Alle Karten können Sie bis zum turnusmäßigen Austausch wie bisher nutzen.

Für die neue Karte benötigen Sie keine neue PIN.

Kann ich weiterhin mit meinen digitalen Karten bezahlen?

Die in der App "Digitale Karten" hinterlegten Kartendaten bleiben weiterhin gültig. Die Nutzung der App ist wie gewohnt möglich.

 

Ich nutze Apple Pay. Welche Änderungen gibt es für mich?

Es ändert sich nichts für Sie. Sie können weiterhin die in der Wallet hinterlegten Kreditkarten der bisherigen Volksbank Reutlingen eG nutzen.

Ansprechpartner und Filialen

Zentrale Telefonnummern: 07031 864-0 oder 07121 314-0

Ab dem 22. November 2020 erreichen Sie unser KundenServiceCenter über die Rufnummern 07121 314-0 oder 07031 864-0.

Aufgrund der Umstellung unserer Telefonanlage ändern sich die Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner vor Ort. Die neuen Telefonnummern erfahren Sie ab dem 23. November 2020 auf unserer Internetseite oder im Online-Banking.

Ändern sich die persönlichen Ansprechpartner in den Filialen vor Ort?

Ihre bekannten Ansprechpartner in den Filialen vor Ort sind zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Hat meine Beraterin / mein Berater eine neue Telefonnummer?

Aufgrund der Umstellung unserer Telefonanlage ändern sich die Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner vor Ort. Die neuen Telefonnummern erfahren Sie ab dem 22. November 2020 auf unserer Internetseite oder im Online-Banking.

Für eine Übergangszeit erreichen Sie Ihren Ansprechpartner auch noch über die bisherige Telefonnummer.

Mitgliedschaft

Werde ich als Mitglied der Volksbank Reutlingen eG automatisch Mitglied der Vereinigte Volksbanken eG?

Die Verschmelzung der Volksbank Reutlingen eG mit der Vereinigte Volksbank eG wurde am 9.11.2020 in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen. Dadurch haben Sie eine Mitgliedschaft bei der Vereinigte Volksbanken eG erworben.

Wie hoch ist der Geschäftsanteil der Vereinigte Volksbanken eG?

Der Geschäftsanteil der Vereinigte Volksbanken eG beträgt 5 EUR. Bei der bisherigen Volksbank Reutlingen eG betrug dieser 100 EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile wird durch Zerlegung an das Geschäftsguthaben (= aktueller Saldo) angepasst.

Alle Inhaber von Geschäftsanteilen werden über ihre Mitgliedschaft und die Anzahl der neuen Geschäftsanteile der Vereinigte Volksbanken eG schriftlich informiert.

Ändert sich die Höhe der Dividende?

Die Höhe der Dividende wird auf der jährlichen Vertreterversammlung durch Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen und durch die Vertreter der Mitglieder neu beschlossen. Dafür ist im Wesentlichen der geschäftliche Erfolg der Bank aus dem Vorjahr ausschlaggebend.

Mit welcher Frist kann die Mitgliedschaft gekündigt werden?

Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres zu
kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens 6 Monate vor Schluss eines Geschäftsjahres zugehen.

Bei der bisherigen Volksbank Reutlingen eG betrug die Kündigungsfrist 3 Monate zum Schluss eines Geschäftsjahres.

Besteht als Mitglied der Vereinigte Volksbanken eG eine Nachschusspflicht?

Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.

Bei der bisherigen Volksbank Reutlingen eG war die Nachschusspflicht der Mitglieder auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil betrug 100 EUR.