Vertreter der Vereinigte Volksbanken eG

Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung *

Meldung vom 9. April 2022

Nachdem vom 07. bis 11. März 2022 die Wahl unserer Vertreterversammlung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, geben wir bekannt, dass die Listen der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter gemäß § 26e (4) der Satzung und § 12 der Wahlordnung ab heute für die Dauer von zwei Wochen in den Geschäftsräumen der Bank in Böblingen (Friedrich-List-Platz 1), Calw (Lederstr. 56), Schönaich (Wettgasse 38), Sindelfingen (Mercedestr. 3), Reutlingen (Gartenstr. 33) und Weil der Stadt (Paul-Reusch-Str. 8) während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder ausliegen. Ebenso eingesehen werden können die Listen in unserem digitalen Netzwerk für Mitglieder. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter und Einzelvertreter verlangen.

Sindelfingen, 9. April 2022
Vereinigte Volksbanken eG

* § 12 der Wahlordnung

 

Zum digitalen Netzwerk für Mitglieder

Mitglieder sind die Basis

Die Mitglieder wählen die Vertreter und bestimmen so aktiv mit, wie es mit ihrer Vereinigte Volksbanken eG weitergeht. Die Wahl der Vertreter findet alle vier Jahre statt.

Rechte und Pflichten unserer Vertreter

  • Vertretung der Mitglieder bei der jährlichen Vertreterversammlung
  • Informations- und Mitbestimmungsrecht bei der jährlichen Vertreterversammlung
  • Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrates
  • Mitbestimmung bei der Verwendung des Bilanzüberschusses
  • Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Beschlussfassung von Satzungsänderungen

Weitere Details zu den Rechten und Pflichten können Sie unserer
aktuellen  Satzung entnehmen.

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FAQs - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Thema Vertreter/Vertreterversammlung ergeben können.

Zu den Fragen und Antworten